Gerade am Anfang der Stillzeit kommt es vor, dass sich Probleme beim Stillen Ihres Neugeborenen ergeben, und deshalb das Abpumpen der Muttermilch vorübergehend notwendig wird.
Wann ist es möglich eine der elektrischen Milchpumpen bei uns auf Rezept zu mieten?
Wenn medizinische Gründe vorliegen, kann entweder ein Kinderarzt oder ein Gynäkologe eine Verordnung ausstellen. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse
die Kosten für das Ausleihen einer Milchpumpe. Wichtig ist dabei, dass die Indikation auf dem Rezept korrekt ausgestellt wird: Liegen die medizinische Indikation und der Grund für die Notwendigkeit des Abpumpens bei der Mutter, so muss auch das Rezept mit der Diagnose auf die Mutter ausgestellt sein, z.B. bei einer Mastitis, Hypo- oder Hypergalaktie. Liegen die Ursachen dagegen bei Ihrem Baby, so muss das Rezept auf das Kind mit entsprechender Diagnose ausgestellt werden, beispielsweise bei Frühgeburt, Trink- und Saugschwäche oder Anomalien im Rachen- und Kieferbereich.
Die Milchpumpe kann gegen Vorliegen des Rezeptes, eines Ausweisdokumentes und nach Zahlung einer Kaution ausgeliehen werden. Die Mietdauer legt der Arzt fest. Das Erstrezept gilt meistens für zwei bis vier Wochen. Es ist aber meist ohne Probleme möglich ein Folgerezept zu bekommen. Aus hygienischen Gründen müssen die Brusthauben selbst bezahlt werden.
Nach Rückgabe der elektrischen Milchpumpe bekommen Sie selbstverständlich die gezahlte Kaution zurück.